Kontakt
Wir danken Ihnen für das Interesse am Atelier für Ganzheitliches Lernen und freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten.
Kostenübernahme JU
Die Kosten können von dem entsprechenden Jugendamt lediglich dann übernommen werden, sofern dieses einer Einzelvereinbarung zustimmt. Nach SGB 8 § 5 (http://www.sgbviii.de/S68.html) haben die Eltern ein sog. Wunsch- und Wahlrecht, das sie berechtigt "...zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen."
Bitte klären Sie vor einem Anruf bei uns, ob Ihr Jugendamt grundsätzlich bereit ist, eine Einzelvereinbarung mit einem Therapeuten zuzustimmen.
Und so erreichen Sie uns:

- 030 / 3 758 758 3 - Ich, Beate Fischer-Einfeldt bin i.d.R. am Vormittag bis 13 Uhr & am Abend ab 19 Uhr für Sie erreichbar.
- Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Sie erst am Abend zurückrufe, sobald der letzte Schüler die Praxis verlassen hat.